Handelsregisterauszug: beglaubigte Übersetzung ins Deutsche und Polnische
Gern unterstütze ich Sie mit der Übersetzung des Handelsregisterauszugs und sonstiger Firmenunterlagen, die für Ihre Geschäftstätigkeit in Polen und in Deutschland benötigt werden.

Die Übersetzung eines Handelsregisterauszugs kann z. B. in folgenden Fällen erforderlich sein:
- Gründung einer Firma oder einer Zweigniederlassung in Polen oder in Deutschland,
- Gewerbeanmeldung,
- Abfrage von Informationen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der eingetragenen Geschäftspartner,
- Gerichtsklagen,
- Vorbereitung von Außenhandelsverträgen,
- Kreditverhandlungen mit Banken,
- Regelung der steuerlichen Angelegenheiten.
Das Pendant zum deutschen Handelsregister ist in Polen übrigens das Landesgerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy – KRS). Dieses wird aktuell von 21 polnischen Amtsgerichten (Sądy Rejonowe) und vom Justizministerium der Republik Polen geführt.
Der Handelsregisterauszug sollte von einem ermächtigten Übersetzer übersetzt werden. Diese Übersetzung wird dann als "beglaubigte Übersetzung" oder "bestätigte Übersetzung" bezeichnet.[1]
Als ermächtigte Übersetzerin für die polnische Sprache bin ich berechtigt, alle amtlichen Dokumente – darunter auch Handelsregisterauszüge – in die Sprachen Polnisch und Deutsch zu übersetzen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätige ich mit meinem Siegel und meiner Unterschrift. Meine Übersetzungen werden bundesweit von allen Behörden und öffentlichen Einrichtungen anerkannt.
Kosten, Zahlungsmodalitäten
Der Preis für die Übersetzung eines Handelsregisterauszuges richtet sich nach der Länge des zu übersetzenden Textes und wird nach Normzeilen abgerechnet.
Die Übersetzung einer Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) kostet 1,80 € inkl. 19% MwSt.
Die Beglaubigung der Übersetzung (Bestätigungsvermerk mit Siegel und Unterschrift) ist im Preis inbegriffen.
Für die Übersetzung senden Sie mir das Dokument am besten im Original zu. Das Original erhalten Sie selbstverständlich zurück.
Sollte es nicht möglich sein (z. B. wenn der Handelsregisterauszug nur in elektronischer Form vorliegt), können Sie mir das Dokument auch gern per E-Mail zukommen lassen.
Versand des Handelsregisterauszugs
Der übersetzte Handelsregisterauszug wird mit der Post oder auf Wunsch auch online (versehen mit einer qualifizierten digitalen Signatur) verschickt.
Kontakt
Barbara Anna Woyno M. A.
Papenkamp 8
24114 Kiel
Tel.: +49 (0) 431 1227765
Handy: +49 (0) 160 8310782
Fax: +49 (0) 431 2599695
E-Mail: info@polish-online.com
Internet:
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