Einreise und Einreisebestimmungen nach Polen
Mit dem Beitritt Polen zum Schengen-Raum sind die Grenzkontrollen zu unserem Nachbarland weggefallen. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass müssen Sie trotzdem bei sich haben.

Einreisebestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder (deutsche Staatsangehörigkeit) benötigen für die Einreise nach Polen einen Kinderreisepass mit Lichtbild. Einträge in die Reispässe der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig.
Kinderreisepässe werden bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Für Kinder / Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr muss ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Wegfall der Grenzkontrollen am 21. Dezember 2007
In der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2007 ist Polen offiziell dem Schengen-Raum beigetreten. Seitdem können Bundesbürger ohne Passkontrollen die Grenze zu Polen an jeder Stelle passieren. Jeder Reisende muss trotzdem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Beachten Sie auch die Zollbestimmungen.
Trotz des Wegfalls der Passkontrollen sind Ausweiskontrollen immer noch möglich. Sowohl die Bundespolizei als auch die polnische Grenzpolizei dürfen weiterhin auf ihrem Hoheitsgebiet Kontrollen durchführen. In besonderen Ausnahmefällen – zum Schutz der der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Sicherheit – darf Schengen sogar ausgesetzt und Kontrollen an der Grenze wieder eingeführt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Für Reisen von EU-Bürgern nach Polen, die länger als 90 Tage im Halbjahr dauern, ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Der Antrag für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung muss spätestens 45 Tage nach der visafreien Einreise nach Polen bei der zuständigen Wojewodschaft gestellt werden.