Einreise nach Polen und Einreisebestimmungen
Mit dem Beitritt Polen zum Schengen-Raum sind die Grenzkontrollen zu unserem Nachbarland weggefallen. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass müssen Sie bei der Einreise nach Polen trotzdem bei sich haben.
Im Zusammenhang mit der Coronakrise hat das Deutsche Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ganz Polen ausgesprochen und das Land zur Hochinzidenzregion erklärt.

Coronakrise – Einreise
Die Einreise nach Polen unterliegt derzeit Beschränkungen.
- Die Infektionszahlen in Polen steigen seit Wochen rasant an. Die deutsche Regierung hat nun Konsequenzen gezogen und Polen zur Hochinzidenzregion (Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko) erklärt.
- Seit dem 21. März 2021 ist die Einreise aus Polen nach Deutschland nur noch mit einem negativen PCR-Test (Corona-Test) erlaubt.
- Beachten Sie bitte mögliche Anmelde-, Test- und Quarantänteregeln bei der Einreise nach Polen bzw. Wiedereinreise nach Deutschland.
- Eine Reisewarnung für Polen gilt schon seit dem 24. Oktober 2020.
Eine Übersicht über die aktuelle Lage und die Einreisebeschränkungen finden Sie unter:
- https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/polen-node/polensicherheit/199124 (Internetseite des Deutschen Auswärtigen Amtes)
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html (Informationen über die Quarantäne- und Testpflicht bei der Einreise aus Risikogebieten, Internetseite des Robert-Koch-Instituts)
Coronakrise – Hygienregeln
In Polen gelten strenge Hygieneregeln. Verstöße dagegen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Wir verzichten an dieser Stelle auf eine ausführliche Auflistung der Corona-Regeln in Polen, weil sie ständig an die aktuelle Lage angepasst werden. Nur so viel: Polen hat ein Ampelsystem eingeführt. Regionen mit erhöhter Ansteckungsgefahr erhalten die Farbe Gelb oder Rot. Regionen mit nur wenigen Erkrankungen sind grün gekennzeichnet. Je nach Zone gelten unterschiedliche Einschränkungen.
Die Hygieneregeln in Polen im Zusammenhang mit der Coronakrise finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
- https://reopen.europa.eu/de/map/POL (sehr übersichtliche Darstellung der Hygieneregeln in allen EU-Sprachen)
- https://polen.diplo.de/pl-de/04-news/-/2314358 (Infos über Hygieneregeln)
- https://www.gov.pl/web/coronavirus/temporary-limitations (auf Englisch)
(Stand 12. April 2021)
Akzeptierte Reisedokumente
Die Einreise nach Polen ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Kinderpass: Ja
Einreisebestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder (deutsche Staatsangehörigkeit) benötigen für die Einreise nach Polen einen Kinderreisepass mit Lichtbild. Einträge in die Reispässe der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig.
Kinderreisepässe werden bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Für Kinder / Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr muss ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Passkontrollen
In der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2007 ist Polen offiziell dem Schengen-Raum beigetreten. Seitdem können Bundesbürger ohne Passkontrollen die Grenze zu Polen an jeder Stelle passieren. Jeder Reisende muss trotzdem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Beachten Sie neben den Einreisebestimmungen auch die Zollbestimmungen.
Trotz des Wegfalls der Passkontrollen sind Ausweiskontrollen immer noch möglich. Sowohl die Bundespolizei als auch die polnische Grenzpolizei dürfen weiterhin auf ihrem Hoheitsgebiet Kontrollen durchführen. In besonderen Ausnahmefällen – zum Schutz der der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Sicherheit – darf Schengen sogar ausgesetzt und Kontrollen an der Grenze wieder eingeführt werden.
Aufenthaltsgenehmigung für Polen
Für Reisen von EU-Bürgern nach Polen, die länger als 90 Tage im Halbjahr dauern, ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Der Antrag für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung muss spätestens 45 Tage nach der visafreien Einreise nach Polen bei der zuständigen Wojewodschaft gestellt werden.
(Alle Angaben ohne Gewähr)