Mit dem Auto nach Polen reisen
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Barbara Anna Woyno M. A. – Übersetzungen Polnisch-Deutsch-Polnisch

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Mit dem Auto nach Polen reisen

Wenn Sie in Polen mit dem Auto unterwegs sind, müssen Sie Ihren Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) mitführen. Steuert der Fahrer ein Auto, das ihm nicht gehört, benötigt er eine sogenannte Nutzungsbevollmächtigung. Eine grüne Versicherungskarte für die Einreise mit dem Auto nach Polen ist nicht mehr vorgeschrieben.

Porsche 911
Eine BMW Isetta auf Reisen. Foto: © angieconscious / PIXELIO

Inhalt

Führerschein
Fahrzeugpapiere und Grüne Versicherungskarte
Abblendlicht
Alkohol am Steuer und Promillegrenze
Autodiebstähle
Straßenzustand und Fahrverhalten
Maut in Polen
Verkehrsvorschriften
Aufschriften auf Verkehrs- und Hinweisschildern
Bußgelder in Polen
Ahndung von Verkehrsverstößen ausländischer Autofahrer
Wann dürfen Polizeibeamte in Polen Autos anhalten?
Verkehrsunfälle
Pannenhilfe
Notrufnummern in Polen

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist mitzuführen.

Fahrzeugpapiere und Grüne Versicherungskarte

Bei Reisen mit dem Auto nach Polen müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein vorweisen können.
Fahrer, die in Polen mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug unterwegs sind und nicht im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen sind, müssen sich vom Fahrzeughalter eine sogenannte Nutzungsbevollmächtigung ausstellen lassen und mitführen. Das schreibt die polnische StVO vor. Eine zweisprachige Mustervorlage für die Bevollmächtigung als PDF stellt die Verbraucherzentrale Brandenburg auf ihrer Website zur Verfügung.

Das Mitnehmen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht, empfiehlt sich aber trotzdem, weil sie alle Fahrzeug- und Versicherungsdaten enthält. Sie erleichtert die Abwicklung eines eventuellen Schadensfalles.

Abblendlicht

In Polen müssen alle Fahrzeuge ganztägig mit Abblendlicht fahren. Bei guten Lichtverhältnissen kann tagsüber auch das Tagfahrlicht eingeschaltet werden.

Alkohol am Steuer - Promillegrenze

Die Alkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille.

Autodiebstähle

In den Medien ist oft von Autodiebstählen in Polen zu hören. Manchmal wird auch vor Reisen mit dem Auto nach Polen gewarnt. Auch wenn die Berichte oft übertrieben sind, sollten Sie vorsichtig sein und Ihren Wagen (vor allem Neuwagen) auf bewachten Parkplätzen abstellen, die Sie auch in vielen kleinen Städten und in Touristenzentren finden. Achten Sie auf Parkschilder mit dem Zusatz "strzeżony - 24 h". Diese Parkplätze werden rund um die Uhr bewacht. Die Parkgebühren sind relativ niedrig.

Straßenzustand und Fahrverhalten

In den vergangenen Jahren hat Polen - auch Dank von Fördergeldern der EU - massiv in das Straßennetz investiert. Das Fahren auf polnischen Straßen ist dadurch angenehmer geworden und man erreicht sein Ziel schneller. Abseits der Hauptverkehrswege ist das Fahren jedoch oft mühsam. Spurrinnen und Schlaglöcher sind hier keine Seltenheit.

Dass in Polen die Zahl der Verkehrstoten wesentlich höher ist als in Deutschland hat seine Gründe vor allem im Fahrverhalten. Überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer und gefährliches Überholmanöver sind keine Seltenheit. Wundern Sie sich nicht, wenn Sie innerhalb einer Ortschaft von einem Sattelschlepper erst angehupt und anschließend mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 km pro Stunde überholt werden. Fahren Sie also vorsichtig.

Maut in Polen

Ausgewählte Autobahnabschnitte sind in Polen für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig. Auf anderen Autobahnabschnitten und auf etlichen Schnell- und Fernstraßen müssen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t eine Maut entrichten.

 Verkehrsvorschriften in Polen

  • Kinder bis 12 Jahren dürfen nur auf der Rückbank sitzen.
  • Im Auto muss ein Warndreieck und ein Verbandskasten mitgeführt werden.
  • Das ganze Jahr über müssen Personenkraftwagen und Motorräder in Polen tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
  • In unbeleuchteten Straßen muss nachts das Parklicht eingeschaltet werden.
  • Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.
  • In Polen müssen im Auto Feuerlöscher mitgeführt werden. Für ausländische Fahrzeuge besteht diese Pflicht zwar nicht, wird aber empfohlen.
  • 10 m vor Fußgänger- und Radüberwegen, vor Brücken und Tunnel sowie vor Kreuzungen gilt Halteverbot.
  • Licht-Grünpfeil rechts: Vor dem Abbiegen muss der Fahrzeugführer halten und sich vergewissern, dass er keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert.
  • Im Bereich von Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Kreuzungen, Fußgänger- und Radüberwegen und an Bahnübergängen darf nicht überholt werden.

Wichtige Aufschriften auf Verkehrs- und Hinweisschildern

Polnisch Deutsch
Uwaga Vorsicht
Wypadki Unfallgefahr
Objazd Umleitung
Droga kręta Kurvenreiche Strecke
Koleiny Spurrillen
Koniec Ende
Piesi na drodze Fußgänger auf der Fahrbahn
Strefa płatnego parkowania Kostenpflichtige Parkzone
Parking strzeżony Bewachter Parkplatz
Parking niestrzeżony Unbewachter Parkplatz
Wjazd Einfahrt
Wyjazd Ausfahrt
 
 

Bußgelder in Polen

Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung müssen in Polen von Ausländern sofort bezahlt werden.

Ahndung von Verkehrsverstößen ausländischer Autofahrer

Ausländische Autofahrer (Personen, die sich nur zeitweilig auf dem Staatsgebiet der Republik Polen aufhalten) müssen Bußgelder direkt bei der Polizei in bar begleichen. Gezahlte Bußgelder sind rechtskräftig. Hat der Autofahrer nicht genügend Bargeld dabei, muss die Polizei dem Betroffenen die Möglichkeit einräumen, sich den geforderten Geldbetrag von einer Bank oder einem Bankautomaten zu beschaffen.
Lehnt der Fahrer die Bezahlung des Bußgeldes ab, wird die Sache an das Gericht übertragen werden. In der Regel kommt es dann zu einem "beschleunigten Verfahren". Für die Dauer des Verfahrens werden dem Verkehrssünder die Reisedokumente (Reisepass bzw. Personalausweis) für die Dauer des Verfahrens entzogen.
Gemäß dem Vollstreckungsabkommen der EU (sog. "EU-Knöllchenbeschluß") über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, können Verkehrsverstöße, die im EU-Ausland begangen wurden und die inklusive der Verfahrenskosten mit über 70 Euro geahndet werden, strafrechtlich in Deutschland verfolgt und vollstreckt werden.

Wann dürfen Polizeibeamte in Polen Autos anhalten?

  • Innerhalb von Ortschaften: Polizisten in Uniform und in Zivil dürfen Tag und Nacht Autos anhalten.
  • Außerhalb von Ortschaften - tagsüber: Polizisten in Uniform und in Zivil dürfen Autos anhalten. Bei den Polizeibeamten in Zivil muss ein gekennzeichneter Polizeiwagen stehen.
  • Außerhalb von Ortschaften – nachts: Nur uniformierte Polizisten dürfen Autos zwecks Kontrollen anhalten.

Verkehrsunfälle

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, müssen Sie die Polizei (Tel.: 997 oder 112) rufen. Für die Schadensregulierung bei Ihrer Versicherung benötigen Sie ein Exemplar des Polizeiprotokolls. Weitere Informationen, wie Sie sich bei einem Unfall in Polen verhalten sollten, erhalten Sie bei den Automobilclubs oder bei Ihrer Versicherung.

Pannenhilfe

ADAC-Auslandsnotruf (deutschsprachig, rund um die Uhr erreichbar):
Tel.: +49 89 222222 (Telefonnummer mit deutscher Ländervorwahl)
Der ADAC hilft Clubmitgliedern unter anderem bei Autopannen, Unfällen und dem Verlust von Geld und Papieren.

ADAC-Partnerclub
Polski Zwiazek Motorowy (PZM)
Zarzad Glowny
ul. Kazimierzowska 66
02-518 Warszawa
Tel.: +48 22 8499361
Fax: +48 22 8481951
E-Mail: office@pzm.pl
Internet: www.pzm.pl

Notrufnummern in Polen:

112: Rettungsdienst/Notarzt
112: Feuerwehr
112: Polizei

(Alle Angaben ohne Gewähr)

 

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