Der polnische Staatspräsident
Der Präsident ist das Staatsoberhaupt und steht an der Spitze der Exekutive. Damit zählt er neben dem Ministerrat und dem Parlament zu den obersten Staatsorganen.

Das Volk wählt ihn alle fünf Jahre in allgemeiner, direkter und geheimer Wahl. Er hat repräsentative Aufgaben, besitzt ein Mitspracherecht in der Außenpolitik und ist oberster Befehlshaber der polnischen Streitkräfte. Er kann Gesetze zurückweisen, wenn z. B. diese aus seiner Sicht nicht verfassungskonform sind. Allerdings kann ihn das Parlament mit einer Dreifünftelmehrheit (60 Prozent) überstimmen. Der Präsident hat außerdem das Recht, das Parlament aufzulösen, wenn:
- keine handlungsfähige Regierungsmehrheit zustande gekommen ist,
- sich die Verabschiedung des Staatshaushaltes um mehr als vier Monate verzögert.
Wahl, Amtszeit, Verfassung
- höchster Repräsentant Polens
- gewählt durch allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen
- die Amtszeit beträgt fünf Jahre
- durch die neue Verfassung, die 1997 in Kraft trat, wurden die Rechte des Präsidenten eingeschränkt – so können beispielsweise Minister nur noch vom Ministerpräsidenten ernannt werden