Bußgelder in Polen
Die Zeiten, als Verkehrssünder die von der Polzeit verhängten Bußgelder aus der Portokasse bezahlen konnten, sind schon seit Jahren vorbei. Wer die Verkehrsregeln in Polen mißachtet, muss inzwischen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Punkte werden an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gemeldet. Es lohnt sich also, die Verkehrsregeln – insbesondere die Tempolimits – einzuhalten. Letztendlich schohnt man damit nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern bringt auch sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr.

Bußgelder in Polen
Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Polen ein neuer, drastisch verschärfter Bußgeldkatalog, der insbesondere die Raser unter den Autofahrern härter bestraft als vorher. Wer zum Beispiel die höchstzulässige Geschwindigkeit um 50 km/h überschreitet, muss 1.000 Złoty (ca. 220 €) Bußgeld zahlen. Von Fahrverboten sind übrigens auch Ausländer betroffen. Diese bekommen für den eingezogenen Führerschein ein Ersatzdokument, das sie für 24 Stunden zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt.
Ausländer müssen in Polen Bußgelder sofort bezahlen.
Strafpunkte werden an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gemeldet.
Ordnungswidrigkeit | Bußgeld |
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Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – Straftat: | |
bis 10 km/h | 50 zł |
11 – 15 km/h | 100 zł und 3 Strafpunkte |
16 – 20 km/h | 200 zł und 3 Strafpunkte |
21 – 25 km/h | 300 zł und 6 Strafpunkte |
26 – 30 km/h | 400 zł und 6 Strafpunkte |
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – grobe Straftat: | |
31 – 40 km/h | 800 / 1.600 zł * und 10 Strafpunkte |
41 – 50 km/h | 1.000 / 2.000 zł * und 13 Strafpunkte |
51 – 60 km/h | 1.500 / 3.000 zł * und 15 Strafpunkte |
61 – 70 km/h | 2.000 / 4.000 zł * und 15 Strafpunkte |
71 km/h und mehr | 2.500 / 5.000 zł * und 15 Strafpunkte |
Andere Verkehrsdelikte | |
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Ordnungswidrigkeit | Bußgeld |
Beförderung eines Kindes (bis 150 cm Körpergröße) ohne Kindersitz oder Beförderung eines Kindes im Kindersitz auf dem Beifahrersitz bei eingeschaltetem Airbag | 300 zł |
Missachtung der Vorfahrt an Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen | 1.500 / 3.000 zł * |
Überholen eines Fahrzeugs an einem Fußgängerüberweg oder unmittelbar vor dem Übergang | 1.500 / 3.000 zł * |
Überholen eines Fahrzeugs, das angehalten hat, um einen Fußgänger die Straße passieren zu lassen | 1.500 / 3.000 zł * |
Missachtung der Vorfahrt eines anderen Fahrzeuges | zwischen 50 und 300 zł |
Ampel bei Rot überfahren | zwischen 300 und 500 zł |
Beschleunigen während man von einem anderen Fahrzeug überholt wird | 350 zł |
Missachtung der Vorfahrt von Schienenfahrzeugen | 250 zł |
Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt | 100 zł |
Benutzung von Handys ohne Freisprechanlage während der Fahrt (Hörer oder Mikrofon werden gehalten) | 500 zł |
Parken auf Behindertenparkplätzen | 1.200 zł |
Missachtung eines Überholverbotes an Anhöhen | zwischen 1.000 und 2.000 zł |
Missachtung eines Überholverbotes in gekennzeichneten Kurven | zwischen 1.000 und 2.000 zł |
Missachtung eines Überholverbotes an Kreuzungen | zwischen 1.000 und 2.000 zł |
Mitführen von Passagieren, die die Sicherheitsgurte nicht angelegt haben | 100 zł |
Fahren ohne Licht bei Nacht | 300 zł |
Fahren ohne Licht bei Tag | 100 zł |
Fahren ohne Licht im Tunnel | 200 zł |
Einschalten der Nebelscheinwerfer bei normalen Lichtverhältnissen | 100 zł |
Einschalten der Nebelschlussleuchte bei normalen Lichtverhältnissen | 100 zł |
Gefährliches Wenden | 200 – 400 zł |
Missbrauch von akkustischen oder Lichtsignalen | 100 zł |
Überschreiten der max. zulässigen Anzahl von Passagieren | 300 zł für jede zuviel mitgeführte Person, aber max. 3.000 zł |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | 1.500 zł |
Gefährdung des Straßenverkehrs | 200 zł |
Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen | 2.500 zł |
* bei Wiederholung innerhalb von zwei Jahren
Stand: 1. Januar 2022
(Alle Angaben ohne Gewähr)