Juristische Übersetzungen ins Polnische und Deutsche
Übersetzungen von Verträgen, Juristischen Schriftsätzen, Gesetzestexten und Gerichtsbeschlüssen sind hoch spezialisiert und erfordern ein besonders hohes Maß an Präzision, Textgenauigkeit und Fachkenntnis weit über reine Sprachkenntnisse hinaus.
Ich bin staatlich anerkannte und vereidigte Übersetzerin. Gern bin ich Ihnen bei der Übersetzung Ihrer Dokumente behilflich!

Als ermächtigte Fachübersetzerin für juristische Übersetzungen verfüge ich über fundiertes Wissen über die Rechtsterminologie und das Rechtssystem in Polen und Deutschland und kann somit die erforderliche hohe Qualität und Gültigkeit des übersetzten Dokuments unter Berücksichtigung dessen kniffligster Bedeutungsnuancen gewähren.
Selbstverständlich werden die mir anvertrauten Dokumente und Daten mit höchster Diskretion und unter absoluter Geheimhaltung behandelt.
Ich übersetze:
- Verträge aller Art (Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Lieferverträge, Kooperationsverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Dienstleistungsverträge, Versicherungsverträge etc.)
- Normen und Richtlinien
- Klagen und Anträge
- Grundbucheintragungen und Grundbuchauszüge
- Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse
- Notarielle Urkunden aller Art
- Schenkungsurkunden
- Testamente
- Vollmachten
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Vertragsdokumente für komplexe Transaktionen
Kosten, Zahlungsmodalitäten
Der Preis für die Übersetzung eines Arbeitszeugnisses richtet sich nach der Länge des zu übersetzenden Textes und wird nach den sog. Normzeilen abgerechnet.
Die Übersetzung einer Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) kostet 1,85 € inkl. 19% MwSt.
Die Beglaubigung der Übersetzung (Bestätigungsvermerk mit Siegel und Unterschrift) ist im Preis inbegriffen.
Für die Übersetzung muss nicht immer das Original vorgelegt werden. Sie können mir das Dokument auch per E-Mail (als PDF, Word, JPG etc.) zusenden. In der Übersetzung wird vermerkt, ob das Original, eine beglaubigte Abschrift oder eine einfache Kopie vorlag. Einige deutsche Behörden bestehen darauf, dass Übersetzungen direkt vom Original übersetzt werden. Im Zweifelsfall erteilt Ihnen die Behörde, für die Sie die Übersetzung benötigen, die Auskunft darüber, ob eine Übersetzung auf der Grundlage einer einfachen Fotokopie genügt.
Versand
Die übersetzten Dokumente werden mit der Post oder auf Wunsch auch online (versehen mit einer qualifizierten digitalen Signatur) verschickt.
Kontakt
Barbara Anna Woyno M. A.
Papenkamp 8
24114 Kiel
Tel.: +49 (0) 431 1227765
Handy: +49 (0) 160 8310782
Fax: +49 (0) 431 2599695
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