Zum Artikel5 / 8Alle Galerien Glockentürme durften die Friedenskirchen in Schlesien nicht haben. Erst mit der Altranstädter Konvention 1707 wurde das Verbot aufgehoben. In der Konvention, einem Vertrag zwischen Karl XII. von Schweden und dem österreichischen Kaiser Josef I., wurde den Protestanten in Schlesien Glaubensfreiheit garantiert. Sie durften nun in Schweidnitz, Jauer und Glogau Glockentürme errichten. Zudem erhielten sie 120 ihrer ehemaligen Kirchen zurück. Foto: Frank Hilbert