Beglaubigte Übersetzungen Polnisch–Deutsch
Polish Online
Polen: Übersetzungsdienst & Reiseinfos
Barbara Anna Woyno M. A. – Übersetzungen Polnisch-Deutsch-Polnisch

Hauptnavigation

Beglaubigte Übersetzungen in die polnische und deutsche Sprache

Als ermächtigte Übersetzerin übersetze ich alle amtlichen Dokumente in die Sprachrichtungen Polnisch–Deutsch und Deutsch–Polnisch. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätige ich mit einem Bestätigungsvermerk, mit meinem Siegel und meiner Unterschrift oder mit einer qualifizierten digitalen Signatur. Diese Übersetzung wird als "beglaubigte Übersetzung" bzw. "bestätigte Übersetzung" bezeichnet.[1] Die von mir angefertigten Übersetzungen werden von allen deutschen und polnischen Behörden akzeptiert.

Gern übernehme ich die Übersetzung Ihrer Dokumente.
Für ein kostenloses Angebot rufen Sie mich unter der Telefonnummer +49 (0) 431 1227765 an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Im Umgang mit Ihren persönlichen Daten und Dokumenten bin ich zur Geheimhaltung verpflichtet und gewähre absolute Vertraulichkeit!

Stempel für beglaubigte Übersetzungen Polnisch und Deutsch
Preise für beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten ins Polnische und Deutsche
Bestätigte / beglaubigte Übersetzungen Pauschalpreis
gekürzte Abschrift einer Geburtsurkunde  50,00 €
gekürzte Abschrift einer Heiratsurkunde 50,00 €
Abschrift aus dem Familienbuch 65,00 €
Bescheinigung gemäß Art. 39 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates bei Entscheidungen in Ehesachen 55,00 €
Ehefähigkeitszeugnis 55,00 €
gekürzte Abschrift einer Sterbekunde 50,00 €
Führerschein (PKW) 55,00 €
Führerschein (Sportboot) 55,00 €
Angelschein 50,00 €
Abiturzeugnis 85,00 €
Apostille (Übersetzung!) 30,00 €
Arbeitszeugnis (standard) 75,00 €
Sonstige Urkunden, Zeugnisse und amtliche Bescheinigungen 2,40 € pro Normzeile
Geschäfts- und Kooperationsverträge 2,10 - 2,40 € pro Normzeile
Alle Preisangaben inkl. 19 % MwSt.

Wie läuft eine Auftragsabwicklung ab?

1. Ihre Anfrage

Sie senden mir die zu übersetzenden Dokumente in Form einer Kopie oder eines Scans (PDF) direkt per E-Mail zu.

Die Urkunden sollten komplett vorliegen und einwandfrei lesbar sein. In einigen Fällen ist es jedoch sinnvoll, aufgrund der besseren Lesbarkeit die Originale zum Übersetzen einzureichen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Dokument mit zahlreichen Stempeln, Prägesiegeln oder Wasserzeichen versehen ist. Bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bestehen einige Behörden darauf, dass beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen oder Diplomen direkt aus dem Original übersetzt werden. Im Zweifelsfall erteilt Ihnen die zuständige Behörde die Auskunft darüber, ob für die beglaubigte Übersetzung eine Kopie bzw. ein Scan des Dokuments genügen.

2. Mein Angebot

Sie erhalten von mir umgehend ein Angebot für eine beglaubigte oder eine einfache Übersetzung – mit dem Preis und der genauen Lieferzeit. Die Beglaubigung ist bereits im Preis inbegriffen.

Auf Wunsch verbinde ich die Kopie der Urkunde untrennbar mit der beglaubigten Übersetzung.

Die von mir angefertigte beglaubigte Übersetzung muss nicht zusätzlich durch einen Notar beglaubigt werden. Ich bin eine durch das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein ermächtigte Urkundenübersetzerin und darf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Urkundenübersetzungen der Sprachrichtungen Polnisch–Deutsch und Polnisch–Deutsch bescheinigen. Die beglaubigten Übersetzungen werden von mir gesiegelt und mit einem Bestätigungsvermerk und meiner Unterschrift versehen.

Eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem nach den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigten und öffentlich bestellten Übersetzer bescheinigt wurde, wird bundesweit von Behörden und Institutionen anerkannt. Die von mir angefertigten beglaubigten Übersetzungen der Sprachrichtungen Polnisch–Deutsch und Deutsch–Polnisch werden auch von den polnischen Behörden akzeptiert.

3. Übersetzungsprozess

Nachdem Sie mein Angebot angenommen und den Auftrag bestätigt haben, beginne ich mit der Übersetzungsarbeit.
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Bei Neukunden (Privatpersonen) erfolgt die Bezahlung auf Vorkasse per Banküberweisung oder PayPal. Sondervereinbarungen bei größerem Auftragsvolumen oder mit Stammkunden sind möglich. 

4. Versand

Die fertige Übersetzung wird zusammen mit Ihrer Originalurkunde (sofern mir diese vorlag) per Einschreiben an Sie verschickt.
Auf Wunsch können die Dokumente nach Terminabsprache bei mir im Büro abgeholt werden.

5. Elektronischer Versand beglaubigter Übersetzungen

Gern versende ich die übersetzten Dokumente im PDF-Format online und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie die Dokumente bequem und papierlos direkt an Behörden übermitteln können. Meine digitale Signatur wird in allen EU-Staaten, einschließlich Polen, akzeptiert.

Welche Übersetzungen müssen beglaubigt werden?

Es werden grundsätzlich beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und Schreiben angefertigt, die für amtliche Zwecke benötigt werden, zum Beispiel:

Wie sieht die beglaubigte Übersetzung aus?

Als ermächtigte (vereidigte) Übersetzerin bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, mit meinem Rundsiegel und meiner Unterschrift.
Elektronische Dokumente versehe ich mit einer qualifizierten digitalen Signatur.

Wer darf bestätigte / beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten werden vor allem für amtliche Zwecke benötigt und dürfen in Deutschland ausschließlich von Übersetzern angefertigt werden, die von den zuständigen Landgerichten hierzu öffentlich bestellt, ermächtigt, beeidigt bzw. vereidigt worden sind. Für die Beeidigung oder Ermächtigung vor Gericht muss der Übersetzer zuvor entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben, wie z. B. eine staatlich anerkannte Prüfung für Übersetzer oder ein Übersetzerdiplom. Da das Übersetzen von Urkunden eine besondere Genauigkeit, juristisches Verständnis und die Fähigkeit zu methodischem Arbeiten erfordert, werden die Übersetzungen in der Regel von Übersetzern mit einem Hochschulabschluss durchgeführt.

Für einen kostenlosen Kostenvoranschlag nutzen Sie bitte mein Kontaktformular.

Kontakt

Barbara Anna Woyno M. A.
Papenkamp 8
24114 Kiel
Tel.: +49 (0) 431 1227765
Handy: +49 (0) 160 8310782
Fax: +49 (0) 431 2599695
E-Mail: info@polish-online.com
Internet: www.polish-online.com

powered by webEdition CMS