Archiv für Februar 2009

Dokumentationszentrum: Steinbach will mitreden

Montag, 23. Februar 2009

Erika Steinbach, Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV) und ehemalige Nicht-Vertriebene gießt erneut Öl ins Feuer der deutsch-polnischen Beziehungen. Sie möchte unbedingt in den Stiftungsrat des geplanten Berliner Dokumentationszentrums „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ einberufen werden. Die Nominierung Steinbachs durch den BdV erzürnte die polnischen Gemüter. Der Deutschland-Beauftragte der polnischen Regierung und in Polen als Widerstandskämpfer im Zweiten Weltkrieg und Mitbegründer einer Organisation, die Juden aus dem Warschauer Ghetto rettete, hoch verehrte Prof. Władysław Bartoszewski bezeichnete die Bemühungen Steinbachs um einen Sitz im Stiftungsrat des geplanten Berliner Dokumentationszentrums als „Unanständigkeit“ und einen Beweis dafür, dass die polnische Regierung sich in ihrer Versöhnungspolitik geirrt habe.

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Polen, da fahr`ich hin – 10 gute Gründe

Mittwoch, 18. Februar 2009
Cover "Polen - da fahr ich hin"

Cover "Polen - da fahr ich hin"

Polen, da fahr` ich hin
10 gute Gründe

Von Thekla Lange, Weronika Priesmeyer-Tkocz, Eckart D. Startenschulte
Hrsg. vom Deutsch-Polnischen Jugendwerk, erschienen 2008 beim NDW-Verlag

Zunächst war ich ein wenig skeptisch, als ich den Band “Polen, da fahr` ich hin. 10 gute Gründe” zum ersten Mal in den Händen hielt. Ich hatte mich schon auf die nicht gerade aufregende Lektüre eines dieser traditionellen Reiseführer eingestellt – mit einer eher eintönigen Einleitung über Wetter, Land und Leute, mit alphabetisch aneinander gereihten Sehenswürdigkeiten eingebettet in einen Wust kunsthistorischer Informationsfetzen. Wie üblich in solchen Fällen bereitete mir vorab besonders eine Frage arges Kopfzerbrechen: Wie schreibe ich eine möglichst objektive und den Bemühungen des Autors gerechte Kritik, ohne dass die Buchbesprechung (womöglich noch aufgrund meiner Voreingenommenheit) in einem Verriss mündet? (weiterlesen…)

“Alles aus einer Hand” bei Firmengründung in Polen

Dienstag, 10. Februar 2009

Serviceorientierung durch unternehmensfreundlichen Bürokratieabbau: Mit Wirkung vom 31. März 2009 wird in Polen der “one-stop-shop” eingeführt. Das bedeutet, dass ab dem 31. März sämtliche Formalitäten zur Gründung eines Unternehmens in Polen an einer Stelle erledigt werden können. Die für eine Firmengründung notwendigen Dokumente werden bei der jeweiligen Gemeinde-
verwaltung eingereicht. Die Gemeindeverwaltung leitet sie dann an die zuständigen Stellen wie die Sozialversicherung oder das Finanzamt weiter. Ab dem 1. Juli 2011 soll es noch einfacher gehen: Dann wird der künftige Unternehmer nämlich seine Firma über das Internet registrieren können.

Klage Angehörigen der Opfer von Katyń vom russischen Militärgericht abgewiesen der

Dienstag, 03. Februar 2009

Die Klage mehrerer Familien der Opfer von Katyń wurde von Russlands Oberstem Militärgericht abgewiesen. Die Klageabweisung wurde u. a. damit begründet, dass die Morde von Katyń auf der Grundlage des Strafgesetzbuchs von 1921 untersucht werden müssten. Gemäß den Regelungen dieses Gesetzbuchs sei das Verbrechen jedoch verjährt. Die Anwälte der polnischen Kläger plädierten auf Widerruf der Entscheidung über die Einstellung der Untersuchung der Morde von 1940. Die Untersuchung wurde 2004 von der russischen Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Begründung dieser Entscheidung unterliegt strengster Geheimhaltung. Die russischen Staatsanwälte behaupteten, dass man nicht eindeutig feststellen könne, dass die polnischen Offiziere 1940 erschossen worden seien. Ihre Leichen seien schließlich nie identifiziert worden. Es sei nicht auszuschließen, dass die polnischen Offiziere geflohen und einfach irgendwo weggeblieben seien.

Die Methoden der rechtlichen Organe Russlands sind erstaunlich konform mit der Rechtspraxis der der “lupenreinen Demokratie” vorangegangenen Staatsform an. Im Dezember 1941 kam der damalige polnische Premierminister Władysław Sikorski zu einem offiziellen Besuch nach Moskau. Die Sowjets hatten sich bereits mit den westlichen Alliierten gegen Deutschland verbündet und die diplomatischen Beziehungen zu Polen wieder aufgenommen. Sikorski nutzte den Besuch in der Sowjetunion, um sich auch mit den 1939 nach dem Überfall der Sowjetunion auf Polen verschleppten nun im Zuge einer Amnestie aus den sowjetischen Arbeits- und Gefangenenlagern freigelassen polnischen Staatsbürger zu treffen. Im Kreml sprach er Stalin nach dem Verbleib der von den Sowjets 1939 gefangen genommenen polnischen Offiziere an, die sich eigentlich unter den Amnestierten befinden müssten. Über 20.000 vermisste Menschen hätten sich nicht einfacin Luft auflösen können. Ungehalten über das beharrliche Nachhaken Sikorskis antwortete Stalin schließlich, dass die polnischen Offiziere – sofern sie sich nicht unter den freigelassenen Polen befänden – vermutlich geflohen seien. Auf die Frage, wohin sie denn hätte fliehen können, soll Stalin ohne Zögern erwidert haben: „Nun, vielleicht in die Mandschurei.“ (bw)

Klage der Angehörigen der Opfer von Katyń vom russischen Militärgericht abgewiesen

Dienstag, 03. Februar 2009

Die Klage mehrerer Familien der Opfer von Katyń wurde von Russlands Oberstem Militärgericht abgewiesen. Die Klageabweisung wurde u. a. damit begründet, dass die Morde von Katyń auf der Grundlage des Strafgesetzbuchs von 1921 untersucht werden müssten. Gemäß den Regelungen dieses Gesetzbuchs sei das Verbrechen jedoch verjährt. Die Anwälte der polnischen Kläger plädierten auf Widerruf der Entscheidung über die Einstellung der Untersuchung der Morde von 1940. Die Untersuchung wurde 2004 von der russischen Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Begründung dieser Entscheidung unterliegt strengster Geheimhaltung. Die russischen Staatsanwälte behaupteten, dass man nicht beweisen könne, dass die polnischen Offiziere in Katyń erschossen worden seien. Schließlich seien ihre Leichen nicht identifiziert worden. Es sei nicht auszuschließen, dass die polnischen Offiziere geflohen und einfach irgendwo weggeblieben seien.

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Die Rechtsprechung des russischen Gerichts ist erstaunlich konform mit dem Rechtsverständnis der der “lupenreinen Demokratie” vorangegangenen Staatsform. Im Dezember 1941 kam der damalige polnische Premierminister Władysław Sikorski zu einem offiziellen Besuch nach Moskau. Die Sowjets hatten sich bereits mit den westlichen Alliierten gegen Deutschland verbündet und die diplomatischen Beziehungen zu Polen wieder aufgenommen. Sikorski nutzte den Besuch in der Sowjetunion, um sich auch mit den 1939 nach dem Überfall der Sowjetunion auf Polen verschleppten nun im Zuge einer Amnestie aus den sowjetischen Arbeits- und Gefangenenlagern freigelassen polnischen Staatsbürger zu treffen. Im Kreml sprach er Stalin nach dem Verbleib der von den Sowjets 1939 gefangen genommenen polnischen Offiziere an, die sich eigentlich hätten unter den Amnestierten befinden müssen. Über 20.000 vermisste Menschen hätten sich ja nicht in Luft auflösen können. Ungehalten über das beharrliche Nachhaken Sikorskis antwortete Stalin schließlich, dass die polnischen Offiziere – sofern sie sich nicht unter den freigelassenen Polen befänden – vermutlich geflohen seien. Auf die Frage, wohin sie denn hätten fliehen können, erwiderte Stalin: „Nun, vielleicht in die Mandschurei.“ (bw)