Staatlich anerkannte und ermächtigte Übersetzerin
der polnischen Sprache (§ OLG Schleswig-Holstein)
Eckernförder Str. 73
24116 Kiel
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Ausgegeben am
Samstag, dem 17.05.2008, um 23:49 Uhr.
Zigaretten (Hier gelten Ausnahmeregelungen bis zum 31.12.2008.)
Alkohol
Kaffee
Kraftstoff
Kulturgüter
Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und anderen Gegenständen, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, ist nur mit Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Wojewodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warschau erlaubt.
Die Einfuhr von Waffen (auch Tränengassprays, Gaspistolen und Schreckschusspistolen) ist verboten.
Alle Angaben ohne Gewähr.