Blick von der Schneekoppe

Die Sudeten laden zum Wandern und Skifahren ein.

Dom von Frauenburg

Wirkungsstätte des Astronomen Nikolaus Kopernikus.

Blick auf die Altstadt von Lublin

Die Stadt im Osten Polens strahlt italienisches Flair aus.



Zollbestimmungen

Seit dem 1. Mai 2004 gehört Polen zum EU-Binnenmarkt. Damit entfallen an der Grenze zu Polen die Zollkontrollen. Für Waren des privaten Gebrauchs gibt es für die Einfuhr nach Deutschland  aus EU-Staaten  allerdings sogenannte Richtmengen, die einzuhalten sind. Möchten Sie größere Mengen einführen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Waren für den privaten Gebrauch benötigen.


Richtmengen für den privaten Gebrauch (abgabenfreie Einfuhr)

Zigaretten (Hier gelten Ausnahmeregelungen bis zum 31.12.2008.)

  • 200 Zigaretten oder
  • 400 Zigarillos oder
  • 200 Zigarren oder
  • 1.000 Gramm Rauchtabak

Alkohol

  • 10 Liter Spirituosen und
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein) und
  • 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und
  • 110 Liter Bier

Kaffee

  • 10 Kilogramm Kaffee
     

Kraftstoff

  • Tankinhalt plus 20 Liter im Kanister
     

Kulturgüter
Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und anderen Gegenständen, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, ist nur mit Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Wojewodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warschau erlaubt.
 

Die Einfuhr von Waffen (auch Tränengassprays, Gaspistolen und Schreckschusspistolen) ist verboten.


Alle Angaben ohne Gewähr.

Weiterführende Infos auf polish-online.com

Grenzübergänge nach Polen
Grenzübergang Ahlbeck

Weiterführende Links

www.zoll-d.de

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