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Ausgegeben am Sonntag, dem 05.02.2012, um 5.29 Uhr.


Zollbestimmungen in Polen


Wagen des Zoll an der Grenze zu Polen
Foto: Frank Hilbert Seit dem 1. Mai 2004 gehört Polen zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). Damit entfallen an der Grenze zu Polen die Zollkontrollen. Für Waren des privaten Gebrauchs gibt es für die Einfuhr nach Deutschland  aus EU-Staaten  allerdings sogenannte Richtmengen, die einzuhalten sind. Möchten Sie größere Mengen einführen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Waren für den privaten Gebrauch benötigen.


Richtmengen für die abgabenfreie Einfuhr seit dem 1. Januar 2009

Tabakwaren

  • 800 Zigaretten oder
  • 400 Zigarillos oder
  • 200 Zigarren oder
  • 1.000 Gramm Rauchtabak

Bei der Einfuhr von Zigaretten aus Polen bitte beachten:

Seit dem 1. Januar 2009 dürfen aus Polen 800 Zigaretten für den eigenen Verbrauch pro Person steuerfrei nach Deutschland mitgebracht werden. Die Steuerbefreiung bezieht sich aber ausschließlich nur auf Zigaretten mit polnischen Steuerzeichen bzw. auf Zigaretten mit Steuerzeichen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Alkohol

  • 10 Liter Spirituosen und
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein) und
  • 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und
  • 110 Liter Bier

Kaffee

  • 10 Kilogramm Röstkaffee oder löslicher Kaffee 

Kraftstoff

  • Tankinhalt plus 20 Liter im Kanister

Kulturgüter
Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und anderen Gegenständen, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, ist nur mit Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Wojewodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warschau erlaubt.

Die Einfuhr von Waffen (auch Tränengassprays, Gaspistolen und Schreckschusspistolen) ist verboten.

Aus rechtlichen Gründen sind alle Angaben unverbindlich!


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