Staatlich anerkannte und ermächtigte Übersetzerin
der polnischen Sprache (§ OLG Schleswig-Holstein)
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Ausgegeben am Sonntag, dem 05.02.2012, um 5.29 Uhr.

Tabakwaren
Bei der Einfuhr von Zigaretten aus Polen bitte beachten:
Seit dem 1. Januar 2009 dürfen aus Polen 800 Zigaretten für den eigenen Verbrauch pro Person steuerfrei nach Deutschland mitgebracht werden. Die Steuerbefreiung bezieht sich aber ausschließlich nur auf Zigaretten mit polnischen Steuerzeichen bzw. auf Zigaretten mit Steuerzeichen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Alkohol
Kaffee
Kraftstoff
Kulturgüter
Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und anderen Gegenständen, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, ist nur mit Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Wojewodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warschau erlaubt.
Die Einfuhr von Waffen (auch Tränengassprays, Gaspistolen und Schreckschusspistolen) ist verboten.
Aus rechtlichen Gründen sind alle Angaben unverbindlich!