Staatlich anerkannte und ermächtigte Übersetzerin
der polnischen Sprache (§ OLG Schleswig-Holstein)
Eckernförder Str. 73
24116 Kiel
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Ausgegeben am Sonntag, dem 05.02.2012, um 5.41 Uhr.


Mit dem Haustier nach Polen in den Urlaub


Augen einer Katze
Foto: Woyno Wenn Sie einen Hund oder eine Katze mit nach Polen in den Urlaub mitnehmen möchten, sind folgende Bestimmungen zu beachten:
  1. Kennzeichnung durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip (Transponder)
  2. Vorhandensein eines EU-Heimtierausweises
  3. Nachweis eines gültigen Impfschutzes gegen Tollwut


Die Regelungen, die zum Schutz vor Tollwut dienen, gelten seit dem 1. Oktober 2004. Umfangreiche Informationen und Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BmELV). Oder fragen Sie einen Haustierarzt. (fh)

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