Blick von der Schneekoppe

Die Sudeten laden zum Wandern und Skifahren ein.

Dom von Frauenburg

Wirkungsstätte des Astronomen Nikolaus Kopernikus.

Blick auf die Altstadt von Lublin

Die Stadt im Osten Polens strahlt italienisches Flair aus.



Einreise nach Polen

Grenzübergang zwischen Polen und TschechienGrenzübergang zwischen Polen und der Tschechischen Republik in Czermna (Grenzeck) Foto: Frank Hilbert Regelung  seit dem  1. Mai 2004

Seit dem 1. Mai 2004  gilt bei der Einreise nach Polen die Reisefreizügigkeit. Damit entfallen an der Grenze zwar noch nicht die Personenkontrollen. Aber bei der Einreise nach Polen benötigen Sie nur noch Ihren Personalausweis.



Kinder und Jugendliche

Kinder (deutsche Staatsangehörigkeit) unter 16 Jahren benötigen für die Einreise nach Polen einen Kinderausweis mit Lichtbild. Es reicht aber auch ein Eintrag im Pass der Eltern.

Wegfall der Grenzkontrollen am 21. Dezember 2007

In der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2007 tritt Polen (wie auch Tschechien, Ungarn, der Slowakei, Slowenien, Lettland, Estland und Litauen sowie Malta) offiziell dem Schengen-Raum bei. Vom 21. Dezember an können Bundsbürger erstmals ohne Passkontrollen die Grenze zu Polen an jeder Stelle passieren. Jeder Reisende sollte jedoch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen.

Zunächst entfallen die Kontrollen für Fußgänger, Pkw-, Zug- und Schiffsreisende. Für die Luftgrenzen bleiben Personenkontrollen bis zum 29. März 2008 bestehen.
Ausweiskontrollen sollen jedoch nicht gänzlich wegfallen. Sowohl die Bundespolizei wie auch die polnische Grenzpolizei dürfen weiterhin auf ihrem Hoheitsgebiet Kontrollen vornehmen. In besonderen Ausnahmefällen – zum Schutz der der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Sicherheit – darf Schengen ausgesetzt und Kontrollen an der Grenze wieder eingeführt werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Für Reisen von EU-Bürgern nach Polen, die länger als 90 Tage im Halbjahr dauern, ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Der Antrag für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung muss spätestens 45 Tage nach der visafreien Einreise nach Polen bei der zuständigen Wojewodschaft gestellt werden.

Quelle: Polnische Botschaft in Berlin, Bundespolizei
Stand:  1. Dezember 2007

Weiterführende Links

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