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Ausgegeben am Sonntag, dem 26.05.2013, um 2.46 Uhr.
Seit dem 1. Mai 2004 gilt bei der Einreise nach Polen die Reisefreizügigkeit. Für die Einreise nach Polen benötigt man einen Personalausweis oder Reisepass.
Kinder (deutsche Staatsangehörigkeit) benötigen für die Einreise nach Polen einen Kinderreisepass mit Lichtbild.
Einträge in die Reispässe der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Seitdem benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument.
Kinderreisepässe werden bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Für Kinder / Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr muss ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Wegfall der Grenzkontrollen am 21. Dezember 2007
In der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2007 ist Polen offiziell dem Schengen-Raum beigetreten. Seitdem können Bundsbürger ohne Passkontrollen die Grenze zu Polen an jeder Stelle passieren. Jeder Reisende sollte jedoch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen.
Zunächst sind die Kontrollen für Fußgänger, Pkw-, Zug- und Schiffsreisende entfallen. Für die Luftgrenzen sind Personenkontrollen bis zum 29. März 2008 bestehen geblieben.
Ausweiskontrollen sind jedoch nicht gänzlich wegfallen. Sowohl die Bundespolizei als auch die polnische Grenzpolizei dürfen weiterhin auf ihrem Hoheitsgebiet Kontrollen durchführen. In besonderen Ausnahmefällen – zum Schutz der der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Sicherheit – darf Schengen ausgesetzt und Kontrollen an der Grenze wieder eingeführt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Für Reisen von EU-Bürgern nach Polen, die länger als 90 Tage im Halbjahr dauern, ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Der Antrag für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung muss spätestens 45 Tage nach der visafreien Einreise nach Polen bei der zuständigen Wojewodschaft gestellt werden.
Quelle: Polnische Botschaft in Berlin, Bundespolizei, Auswärtiges Amt
Stand: 25. Juni 2012