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Ausgegeben am Sonntag, dem 05.02.2012, um 2.55 Uhr.


Mit dem Auto nach Polen reisen


Heckscheibe eines Fiat 125p mit einem PL-Schild
Foto: photocase.com Allgemeines

Eine grüne Versicherungskarte für die Einreise mit dem Auto nach Polen ist nicht mehr notwendig. Einige Versicherungen empfehlen ihren Kunden allerdings, die Versicherungskarte auch weiterhin nach Polen mitzunehmen. Das empfehlen wir, die Betreiber dieser Internetseite, ebenfalls. Im Jahr 2009 wurden wir, als wir mit dem Auto im polnisch-ukrainischen Grenzgebiet unterwegs waren, vom polnischen Grenzschutz angehalten und kontrolliert. Die Beamten wollten neben dem Führerschein, den Fahrzeugpapieren, unseren Ausweisen auch die grüne Versicherungskarte sehen.

Autodiebstähle

In den Medien ist oft von Autodiebstählen in Polen zu hören. Manchmal wird auch vor Reisen mit dem Auto nach Polen gewarnt. Auch wenn die Berichte oft übertrieben sind, sollten Sie vorsichtig sein und Ihren Wagen auf bewachten Parkplätzen abstellen, die Sie auch in vielen kleinen Städten und in Touristenzentren finden. Achten Sie auf Parkschilder mit dem Zusatz "strzeżony - 24 h". Diese Parkplätze werden rund um die Uhr bewacht. Die Parkgebühren sind relativ niedrig.



Straßenzustand und Fahrverhalten

In den vergangenen Jahren konnte Polen massig EU-Fördergelder in den Straßenbau investieren. Das Fahren auf polnischen Straßen ist dadurch angenehmer geworden und man erreicht sein Ziel schneller. Abseits der Hauptverkehrswege ist das Fahren jedoch oft mühsam. Spurrinnen und Schlaglöcher sind hier keine Seltenheit.

Dass in Polen die Zahl der Verkehrstoten doppels so hoch ist wie in Deutschland bei nur halb so vielen zugelassenen Fahrzeugen hat seine Grüne vor allem im Fahrverhalten. Überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer und gefährliches Überholmanöver sind keine Seltenseit. Wundern Sie sich nicht, wenn Sie innerhalb einer Ortschaft von einem Sattelschlepper erst angehupt und anschließend mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 km pro Stunde überholt werden. Fahren Sie also vorsichtig!

Pannenhilfe

Telefonnummer der Pannenhilfe des Polnischen Motorverbandes (PZM): landesweit 981, ADAC-Notruf in Polen: 0103322-6222060 oder 022-8259734

Alkohol am Steuer

Die Alkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille.

Verkehrsvorschriften in Polen

  • Kinder bis 12 Jahren dürfen nur auf der Rückbank sitzen.
  • Im Auto muss ein Warndreieck und ein Verbandskasten mitgeführt werden.
  • Das ganze Jahr über müssen Personenkraftwagen und Motorräder in Polen tagsüber mit Abblendlicht fahren.
  • Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.
  • D-Schild am Heck des Fahrzeuges ist Pflicht.

Bußgelder in Polen

  • Nach dem neuen Bußgeldkatalog müssen Ausländer Bußgelder (das Mandat) nicht mehr sofort bezahlen. Lassen Sie sich eine Rechnung ausstellen!
  • Strafpunkte werden an das Zentralregister in Flensburg gemeldet.
  • Alkohol am Steuer: bis 1.200 €
  • 20 km/h zu schnell: ab 15 €
  • Rotlichtverstoß: ab 65 €
  • Überholverstoß: ab 65 €
  • Parkverstoß: ab 25 €
  • Auf Bestechung steht in Polen Gefängnis.

Wann dürfen Polizeibeamte in Polen Autos anhalten?

  • Innerhalb von Ortschaften: Polizisten in Uniform und in Zivil dürfen Tag und Nacht Autos anhalten.
  • Außerhalb von Ortschaften - tagsüber: Polizisten in Uniform und in Zivil dürfen Autos anhalten. Bei den Polizeibeamten in Zivil muss ein gekennzeichneter Polizeiwagen stehen.
  • Außerhalb von Ortschaften – nachts: Nur uniformierte Polizisten dürfen Autos zwecks Kontrollen anhalten.
Verkehrsunfälle

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, müssen Sie die Polizei (Tel.: 997) rufen. Für die Schadensregulierung bei Ihrer Versicherung benötigen Sie ein Exemplar des Polizeiprotokolls. Weitere Informationen, wie Sie sich bei einem Unfall in Polen verhalten sollten, erhalten Sie bei den Automobilclubs oder bei Ihrer Versicherung.


Weiterführende Infos auf polish-online.com


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