Staatlich anerkannte und ermächtigte Übersetzerin
der polnischen Sprache (§ OLG Schleswig-Holstein)
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Ausgegeben am Sonntag, dem 05.02.2012, um 2.55 Uhr.
Eine grüne Versicherungskarte für die Einreise mit dem Auto nach Polen ist nicht mehr notwendig. Einige Versicherungen empfehlen ihren Kunden allerdings, die Versicherungskarte auch weiterhin nach Polen mitzunehmen. Das empfehlen wir, die Betreiber dieser Internetseite, ebenfalls. Im Jahr 2009 wurden wir, als wir mit dem Auto im polnisch-ukrainischen Grenzgebiet unterwegs waren, vom polnischen Grenzschutz angehalten und kontrolliert. Die Beamten wollten neben dem Führerschein, den Fahrzeugpapieren, unseren Ausweisen auch die grüne Versicherungskarte sehen.
Autodiebstähle
In den Medien ist oft von Autodiebstählen in Polen zu hören. Manchmal wird auch vor Reisen mit dem Auto nach Polen gewarnt. Auch wenn die Berichte oft übertrieben sind, sollten Sie vorsichtig sein und Ihren Wagen auf bewachten Parkplätzen abstellen, die Sie auch in vielen kleinen Städten und in Touristenzentren finden. Achten Sie auf Parkschilder mit dem Zusatz "strzeżony - 24 h". Diese Parkplätze werden rund um die Uhr bewacht. Die Parkgebühren sind relativ niedrig.
In den vergangenen Jahren konnte Polen massig EU-Fördergelder in den Straßenbau investieren. Das Fahren auf polnischen Straßen ist dadurch angenehmer geworden und man erreicht sein Ziel schneller. Abseits der Hauptverkehrswege ist das Fahren jedoch oft mühsam. Spurrinnen und Schlaglöcher sind hier keine Seltenheit.
Dass in Polen die Zahl der Verkehrstoten doppels so hoch ist wie in Deutschland bei nur halb so vielen zugelassenen Fahrzeugen hat seine Grüne vor allem im Fahrverhalten. Überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer und gefährliches Überholmanöver sind keine Seltenseit. Wundern Sie sich nicht, wenn Sie innerhalb einer Ortschaft von einem Sattelschlepper erst angehupt und anschließend mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 km pro Stunde überholt werden. Fahren Sie also vorsichtig!
Pannenhilfe
Telefonnummer der Pannenhilfe des Polnischen Motorverbandes (PZM): landesweit 981, ADAC-Notruf in Polen: 0103322-6222060 oder 022-8259734
Alkohol am Steuer
Die Alkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille.
Verkehrsvorschriften in Polen
Bußgelder in Polen
Wann dürfen Polizeibeamte in Polen Autos anhalten?
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, müssen Sie die Polizei (Tel.: 997) rufen. Für die Schadensregulierung bei Ihrer Versicherung benötigen Sie ein Exemplar des Polizeiprotokolls. Weitere Informationen, wie Sie sich bei einem Unfall in Polen verhalten sollten, erhalten Sie bei den Automobilclubs oder bei Ihrer Versicherung.