Staatlich anerkannte und ermächtigte Übersetzerin
der polnischen Sprache (§ OLG Schleswig-Holstein)
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Ausgegeben am Mittwoch, dem 22.05.2013, um 14.19 Uhr.

Anschließend folgt das für alle Schüler verpflichtende dreijährige Gymnasium (gimnazjum, entspricht in etwa dem deutschen Sekundarbereich I). Der Besuch von Grundschule und Gymnasium ist für alle polnischen Schüler verpflichtend. Nach dem Gymnasium haben die Schüler vier Möglichkeiten der weiteren Ausbildung (Sekundarbereich II).
Die folgenden drei führen zum Abitur:
Die vierte Wahlmöglichkeit nach Beendigung des Gymnasiums ist der Besuch einer Berufsschule (szkoła zawodowa), die eine Facharbeiterausbildung vermittelt und je nach gewählter Richtung zwei bis drei Jahre dauert.
Die allgemeine Hochschulreife (matura - das Abitur) berechtigt zur Aufnahme eines Hochschulstudiums. Mit der Einführung des reformierten „neuen“ Abiturs im Jahr 2005 wurden die bisher üblichen Aufnahmeprüfungen abgeschafft. Die Studienplätze werden nach den im Abitur erreichten Punkten (eine Art Numerus Clausus) vergeben. (bw)