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Ausgegeben am
Samstag, dem 17.05.2008, um 11:22 Uhr.
Sejm (460 Sitze, gewählt im 4-Jahres-Turnus nach dem allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und proportionalen Wahlrecht) und aus dem
Senat (100 Sitze, gewählt in den Wojewodschaften durch geheime, freie und direkte Wahlen - für dieselbe Legislaturperiode des Sejm; aus insgesamt 40 Wahlkreisen mit zwei und drei Mandaten und aus Warschau mit vier Mandaten).
Der Sejm verabschiedet Gesetze. Der Senat kann diese Gesetze innerhalb von 30 Tagen annehmen, verändern oder ablehnen. Reagiert der Senat innerhalb der 30 Tage nicht, gilt das Gesetz als angenommen. Eine Änderung oder Ablehnung eines Gesetzes kann vom Sejm mit einer absoluten Stimmenmehrheit abgelehnt werden. Während der Abstimmung muss mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein.
Parlamentswahlen finden alle vier Jahre statt. Die letzten Wahlen waren am 21. Oktober 2007. Zu seiner konstituierenden Sitzung trat das neue Parlament am 5. November 2007 zusammen.
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Sitzverteilung im Sejm |
Sitzverteilung im Senat (insgesamt 100 Sitze) |
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| 166 - Recht und Gerechtigkeit (PiS) | 39 - Recht und Gerechtigkeit (PiS) |
| 209 - Bürgerplattform (PO) | 60 - Bürgerplattform (PO) |
| 53 - Linke und Demokraten (LiD) | 1- unabhängiger Kandidat |
| 47 - Recht und Gerechtigkeit (PiS) | |
| 1 - Deutsche Minderheit (Mniejszo¶æ niemiecka) |
Der Senat ist vergleichbar mit einem Oberhaus. Er ist keine Vertretung der Regionen. Die Sitzverteilung kommt durch einfache Mehrheit in den Wahlkreisen zu Stande.
Die Abgeordneten des Sejm und des Senats tagen in einer Reihe von Gemein- und Sonderausschüssen. Die Ausschüsse spielen eine wichtige Rolle in der Gesetzgebung. Der Sejm kann Gesetzentwürfe an die Ausschüsse des Sejm zur Überarbeitung weiterleiten.
Ständige Ausschüsse im Sejm:
Weitere Aufgaben, Rechte bzw. Kontrollfunktionen des Sejm: