Staatlich anerkannte und ermächtigte Übersetzerin
der polnischen Sprache (§ OLG Schleswig-Holstein)
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Ausgegeben am Mittwoch, dem 23.05.2012, um 1.19 Uhr.


Bußgelder in Polen


Bußgelder in Polen
  • Nach dem polnischen Bußgeldkatalog müssen Ausländer Bußgelder (das Mandat) nicht mehr sofort bezahlen. Lassen Sie sich eine Rechnung ausstellen!
  • Strafpunkte werden an das Zentralregister in Flensburg gemeldet.


 Ordnungswidrigkeit  Bußgeld
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit:   
 bis 10 km/h  bis 50 zł
 11 - 20 km/h  zwischen 50 und 100 zł
 21 - 30 km/h  zwischen 100 und 200 zł
 31 - 40 km/h  zwischen 200 und 300 zł
 41 - 50 km/h  zwischen 300 und 400 zł
 ab 51 km/h  zwischen 400 und 500 zł
 Beförderung eines Kindes ohne Kindersitz oder Beförderung eines Kindes im Kindersitz auf dem Beifahrersitz bei eingeschaltetem Airback  150 zł
 Missachtung der Vorfahrt an Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen   350 zł
 Missachtung der Vorfahrt eines anderen Fahrzeuges  300 zł
 Ampel bei Rot überfahren  zwischen 300 und 500 zł
 Nicht vorschriftsmäßiges Überholen an oder direkt vor Fußgängerüberwegen  200 zł
 Beschleunigen während man von einem anderen Fahrzeug überholt wird  350 zł
 Missachtung der Vorfahrt von Schienenfahrzeugen  250 zł
 Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt  100 zł
 Benutzung von Handys ohne Freisprechanlage während der Fahrt  200 zł
 Gefährliches Bremsen  zwischen 100 und 300 zł
 Überholen eines Fahrzeugs, das angehalten hat, um einen Fußgänger die Straße passieren zu lassen  500 zł
 Parken auf Behindertenparkplätzen  500 zł
 Missachtung eines Überholverbotes an Anhöhen  300 zł
 Missachtung eines Überholverbotes in gekennzeichneten Kurven  300 zł
 Missachtung eines Überholverbotes an Kreuzungen  300 zł
 Mitführen von Passieren, die die Sicherheitsgurte nicht angelegt haben  100 zł
 Fahren mit einer Geschwindigkeit, die den Straßenverkehr behindert  zwischen 50 und 200 zł
 Fahren ohne Licht bei Nacht  200 zł
 Fahren ohne Licht bei Tag  100 zł
 Einschalten der Nebelschlussleuchte bei normalen Lichtverhältnissen  100 zł
 Gefährliches Wenden  zwischen 200 und 400 zł
 Missbrauch von akkustischen oder Lichtsignalen  100 zł
 Anhalten eines Fahrzeuges auf eine Art und Weise, sodass das Fahrzeug schlecht sichtbar ist oder den Verkehr behindert  zwischen 100 und 300 zł
 Überschreiten der max. zulässigen Anzahl von Passagieren  100 zł für jede zuviel mitgeführte Person, aber max. 500 zł
 Das Fahren oder Führen von Fahrzeugen und Straßenbahnen ohne Berechtigung:  
 von Personen ohne Führerschein  500 zł
 von Personen ohne eine Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug  300 zł
 Gefährdung des Straßenverkehrs  Bußgeld für die jeweilige Ordnungswidrigkeit plus 200 bis 500 zł
 Gefährung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen  Bußgeld für die jeweilige Ordnungswidrigkeit plus 300 bis 500 zł

Stand: März 2011 / Angaben ohne Gewähr


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