Staatlich anerkannte und ermächtigte Übersetzerin
der polnischen Sprache (§ OLG Schleswig-Holstein)
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Ausgegeben am Mittwoch, dem 23.05.2012, um 1.19 Uhr.
| Ordnungswidrigkeit | Bußgeld |
|---|---|
| Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: | |
| bis 10 km/h | bis 50 zł |
| 11 - 20 km/h | zwischen 50 und 100 zł |
| 21 - 30 km/h | zwischen 100 und 200 zł |
| 31 - 40 km/h | zwischen 200 und 300 zł |
| 41 - 50 km/h | zwischen 300 und 400 zł |
| ab 51 km/h | zwischen 400 und 500 zł |
| Beförderung eines Kindes ohne Kindersitz oder Beförderung eines Kindes im Kindersitz auf dem Beifahrersitz bei eingeschaltetem Airback | 150 zł |
| Missachtung der Vorfahrt an Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen | 350 zł |
| Missachtung der Vorfahrt eines anderen Fahrzeuges | 300 zł |
| Ampel bei Rot überfahren | zwischen 300 und 500 zł |
| Nicht vorschriftsmäßiges Überholen an oder direkt vor Fußgängerüberwegen | 200 zł |
| Beschleunigen während man von einem anderen Fahrzeug überholt wird | 350 zł |
| Missachtung der Vorfahrt von Schienenfahrzeugen | 250 zł |
| Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt | 100 zł |
| Benutzung von Handys ohne Freisprechanlage während der Fahrt | 200 zł |
| Gefährliches Bremsen | zwischen 100 und 300 zł |
| Überholen eines Fahrzeugs, das angehalten hat, um einen Fußgänger die Straße passieren zu lassen | 500 zł |
| Parken auf Behindertenparkplätzen | 500 zł |
| Missachtung eines Überholverbotes an Anhöhen | 300 zł |
| Missachtung eines Überholverbotes in gekennzeichneten Kurven | 300 zł |
| Missachtung eines Überholverbotes an Kreuzungen | 300 zł |
| Mitführen von Passieren, die die Sicherheitsgurte nicht angelegt haben | 100 zł |
| Fahren mit einer Geschwindigkeit, die den Straßenverkehr behindert | zwischen 50 und 200 zł |
| Fahren ohne Licht bei Nacht | 200 zł |
| Fahren ohne Licht bei Tag | 100 zł |
| Einschalten der Nebelschlussleuchte bei normalen Lichtverhältnissen | 100 zł |
| Gefährliches Wenden | zwischen 200 und 400 zł |
| Missbrauch von akkustischen oder Lichtsignalen | 100 zł |
| Anhalten eines Fahrzeuges auf eine Art und Weise, sodass das Fahrzeug schlecht sichtbar ist oder den Verkehr behindert | zwischen 100 und 300 zł |
| Überschreiten der max. zulässigen Anzahl von Passagieren | 100 zł für jede zuviel mitgeführte Person, aber max. 500 zł |
| Das Fahren oder Führen von Fahrzeugen und Straßenbahnen ohne Berechtigung: | |
| von Personen ohne Führerschein | 500 zł |
| von Personen ohne eine Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug | 300 zł |
| Gefährdung des Straßenverkehrs | Bußgeld für die jeweilige Ordnungswidrigkeit plus 200 bis 500 zł |
| Gefährung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen | Bußgeld für die jeweilige Ordnungswidrigkeit plus 300 bis 500 zł |
Stand: März 2011 / Angaben ohne Gewähr