Blick von der Schneekoppe

Die Sudeten laden zum Wandern und Skifahren ein.

Dom von Frauenburg

Wirkungsstätte des Astronomen Nikolaus Kopernikus.

Blick auf die Altstadt von Lublin

Die Stadt im Osten Polens strahlt italienisches Flair aus.



Lubliner Union von 1569

Burg in LublinAuf der Burg in Lublin tagte 1569 der erste gemeinsame Sejm von Polen und Litauen, der die Lubliner Union beschloss Foto: Barbara A. Woyno << zur Übersicht

1569 wurde während einer Zusammenkunft des Sejm in Lublin die Union zwischen Polen und Litauen beschlossen, die sogenannte Lubliner Union. Sie bildete bis zur Teilung Polens die Grundlage für das Nebeneinander beider Länder im Rahmen eines Staates.



Der erste gemeinsame Sejm (Reichstag) von Polen und Litauen tagte vom 10. Januar bis zum 12. August 1569 auf der Burg in Lublin und war von König Sigismund II. einberufen worden. Auf der Tagesordnung der Versammlung stand die Umwandlung der Personalunion zwischen Polen und Litauen in eine Realunion. Grund dafür war das Erlöschen der Herrscherdynastie der Jagiellonen und außenpolitische Bedrohungen. Moskau versuchte seine Machteinfluss auf Livland auszuweiten. Daran hatte das Jagiellonenreich kein Interesse und schloss 1557 ein Schutzbündnis mit der livländischen Konföderation, obwohl noch bis 1562 ein Waffenstillstand mit Moskau herrschte. Moskau auf der anderen Seite brach den Waffenstillstand 1558, indem es in Livland einfiel. Polen konnte den Kampf um Livland für sich entscheiden und Livland ging an Polen. Um die Machtbasis gegen den erstarkenden Nachbarn im Osten weiter abzusichern, musste das Jagiellonenreich die eigene Position durch eine staatsrechtliche Vereinigung Polens mit Litauen stärken.

Der polnische und litauische Adel, der am Sejm teilnahm, verständigten sich auf einen gemeinsamen Reichstag, der den König und Großfürsten in einer Person zu wählen hatte (Wahlmonarchie). Als Krönungsort bestimmte der Sejm Krakau und zum Tagunsort der gemeinsamen Reichstage Warschau. Der Sejm beschloss in Lublin außerdem:

  • eine gemeinsame Außenpolitik und eine gemeinsame Münze,
  • jeweils eigene Verwaltungen,
  • jeweils ein eigenes Heer, eigene Finanzen und eine jeweils eigene Rechtsordnungen.

Nach der Lubliner Union bestand die Republik aus:

  • den beiden Reichen Polen und Litauen,
  • den beiden Lehnsherzogtümern Preußen und Kurland sowie
  • einem gemeinsamen Herzogtum Livland.

Die administrative Aufteilung sah wie folgt aus:

  • Großpolen, 12 Wojewodschaften einschließlich Masowien und Preußen,
  • Kleinpolen, 11 Wojewodschaften,
  • Litauen, 11 Wojewodschaften mit Livland.

In der Gründungsurkunde hieß es über das Ziel der Realunion:

"...in einem unteilbaren und ununterschiedenen Corpus, einem ungeteilten und einer gemeinsamen Republik, mit welcher sich zwei Staaten und Nationen ein Volk entwickeln und herausbilden wird."

Die Unionsakte von Brest von 1595/1596, durch die die orthodoxe Kirche im Unionsstaat dem Primat des Papstes unterstellt wurde, rundete die Realunion ab.

Personalunion Litauen-Polen:

Der Lubliner Union war die Personalunion zwischen Polen und Litauen vom 14. August 1385 vorausgegangen. König Ludwig der Große von Ungarn starb 1382 und hinterließ seine beiden Töchter Maria und Jadwiga. Es begann ein  Machtkampf um die Thronfolge, aus der der litauische Fürst Jagiello als Sieger hervorging. Er  heiratete Jadwiga und bestieg den polnischen Thron. Im Gegenzug für die Krone  machte  der litauische Fürst weitreichende Zugeständnisse. So ließ er sich und alle Nichtchristen in  Litauen taufen, fügt seine Länder  Polen hinzu und  versprach, sich um die Rückgewinnung aller  früheren polnische Gebiete zu bemühen. Damit war die Personalunion zwischen Polen und Litauen geboren.    (Frank Hilbert)

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