Staatlich anerkannte und ermächtigte Übersetzerin
der polnischen Sprache (§ OLG Schleswig-Holstein)
Eckernförder Str. 73
24116 Kiel
Tel.: +49 (0) 431 - 1 22 77 65
Handy: +49 (0) 160 - 8 31 07 82
E-Mail: bw@polish-online.com
Internet: www.polish-online.com
Internetadresse der ausgedruckten Seite:
http://www.polish-online.com/beglaubigte-uebersetzungen.php
Ausgegeben am
Freitag, dem 09.05.2008, um 14:56 Uhr.
Foto: Frank Hilbert
Wie läuft eine beglaubigte Urkundenübersetzung ab?Eine von mir angefertigte und beglaubigte Übersetzung muss nicht ein zweites Mal von einem Notar beglaubigt werden. Ich bin vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ermächtigte Urkundenübersetzerin und darf alle Urkundenübersetzungen aus dem Deutschen ins Polnische und aus dem Polnischen ins Deutsche beglaubigen. Die Übersetzungen werden von mir gesiegelt und mit einem Beglaubigungsvermerk und meiner Unterschrift versehen.
Die fertige Übersetzung wird zusammen mit Ihrer Originalurkunde - selbstverständlich per Einschreiben - an Sie zurückgeschickt.
Preise für beglaubigte Übersetzungen
| Beglaubigte Übersetzungen | Pauschalpreis |
|---|---|
| Geburtsurkunde (gekürzt) | 30,00 Euro |
| Geburtsurkunde (vollständig) | 35,00 Euro |
| Heiratsurkunde | 35,00 Euro |
| Ehefähigkeitsnachweis | 30,00 Euro |
| Sterbeurkunde | 35,00 Euro |
| Führerschein | 35,00 Euro |
| Apostille | 7,00 Euro |
| Sonstige Urkunden, Verträge, Zeugnisse und amtliche Bescheinigungen | 1,30 Euro pro Normzeile |
Welche Dokumente müssen beglaubigt werden?
Grundsätzlich alle Urkunden, die für amtliche Zwecke übersetzt werden, zum Beispiel:
Wie sieht eine Beglaubigung aus?
Der ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer bestätigt in der Beglaubigung die Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, einem Rundsiegel und seiner Unterschrift.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten werden vor allem für amtliche Zwecke benötigt und dürfen in Deutschland ausschließlich von Übersetzern angefertigt werden, die von den zuständigen Landgerichten hierzu öffentlich bestellt, ermächtigt, beeidigt bzw. vereidigt worden sind. Für die Beeidigung oder Ermächtigung vor Gericht muss der Übersetzer zuvor entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben, wie z. B. eine staatlich anerkannte Prüfung für Übersetzer oder ein Übersetzerdiplom. Da das Übersetzen von Urkunden eine besondere Genauigkeit, juristisches Verständnis und die Fähigkeit zu methodischem Arbeiten erfordert, werden die Übersetzungen in der Regel von Übersetzern mit einem Hochschulabschluss durchgeführt.