Zwei Stecker

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Rundsiegel für Beglaubigungen

Urkunden, Verträge und Zeugnisse mit Beglaubigung.

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Beglaubigte Übersetzungen

Stempel Beglaubigte ÜbersetzungenFoto: Frank Hilbert Wie läuft eine beglaubigte Urkundenübersetzung ab?

Die zu übersetzende Urkunde muss im Original bzw. in beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden. Die Dokumente können Sie entweder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorbeibringen oder per Post (Einschreiben!) zuschicken.

Durch die Übersetzung wird keine Aussage über die Echtheit einer Urkunde getroffen. Als Urkundenübersetzerin kann ich lediglich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung - nicht die Echtheit des mir vorgelegten Dokuments - bescheinigen. Auf Wunsch verbinde ich die (beglaubigte) Kopie der Urkunde untrennbar mit der von mir beglaubigten Übersetzung.

Angebot anfordernEine von mir angefertigte und beglaubigte Übersetzung muss nicht ein zweites Mal von einem Notar beglaubigt werden. Ich bin vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ermächtigte Urkundenübersetzerin und darf alle Urkundenübersetzungen aus dem Deutschen ins Polnische und aus dem Polnischen ins Deutsche beglaubigen. Die Übersetzungen werden von mir gesiegelt und mit einem Beglaubigungsvermerk und meiner Unterschrift versehen.

Die fertige Übersetzung wird zusammen mit Ihrer Originalurkunde - selbstverständlich per Einschreiben - an Sie zurückgeschickt. 

Preise für beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen Pauschalpreis
Geburtsurkunde (gekürzte Abschrift) 40,00 Euro
Geburtsurkunde (vollständige Abschrift) 45,00 Euro
Heiratsurkunde (gekürzte Abschrift) 40,00 Euro
Heiratsurkunde (vollständige Abschrift) 45,00 Euro
Abschrift aus dem Familienbuch 45,00 Euro
Ehefähigkeitsbescheinigung    40,00 Euro
Sterbeurkunde 40,00 Euro
Führerschein (PKW) 40,00 Euro
Führerschein (Sportboot) 35,00 Euro
Angelschein 35,00 Euro
Apostille (Übersetzung!) 15,00 Euro
Sonstige Urkunden,    Verträge, Zeugnisse und amtliche Bescheinigungen               1,70 - 2,10 Euro pro Normzeile

Die Beglaubigung ist im Preis inbegriffen!

Welche Dokumente müssen beglaubigt werden?

Grundsätzlich alle Urkunden, die für amtliche Zwecke übersetzt werden.

Zum Beispiel:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsurteile
  • Namensänderungsurkunden
  • Adoptionsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Führerscheine
  • ärztliche Atteste
  • Testamente
  • (Handels-) Registerauszüge
  • Vollmachten
  • Gerichtsurteile und -entscheide
  • Zeugnisse
  • Diplome
  • Versicherungsnachweise
  • Geschäftsverträge
  • Bescheinigungen und Verträge aller Art

Wie sieht eine Beglaubigung aus?

Als ermächtigte Übersetzerin bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, mit meinem Rundsiegel und meiner Unterschrift.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten werden vor allem für amtliche Zwecke benötigt und dürfen in Deutschland ausschließlich von Übersetzern angefertigt werden, die von den zuständigen Landgerichten hierzu öffentlich bestellt, ermächtigt, beeidigt bzw. vereidigt worden sind. Für die Beeidigung oder Ermächtigung vor Gericht muss der Übersetzer zuvor entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben, wie z. B. eine staatlich anerkannte Prüfung für Übersetzer oder ein Übersetzerdiplom. Da das Übersetzen von Urkunden eine besondere Genauigkeit, juristisches Verständnis und die Fähigkeit zu methodischem Arbeiten erfordert, werden die Übersetzungen in der Regel von Übersetzern mit einem Hochschulabschluss durchgeführt.

Kontakt:

Barbara Anna Woyno
Eckernförder Str. 73
24116 Kiel
Tel.: +49 (0) 431 1227765
E-Mail: info@polish-online.com
Internet: www.polish-online.com