Zwei Stecker

Dokumentationen, Handbücher, Prospekte, Kataloge

Stempel

Urkunden, Verträge und Zeugnisse mit Beglaubigung.

Bild mit der Aufschrift .com

Software und Internetseiten.



Beglaubigte Übersetzungen

Stempel Beglaubigte ÜbersetzungenFoto: Frank Hilbert Wie läuft eine beglaubigte Urkundenübersetzung ab?
Die zu übersetzende Urkunde schicken Sie bitte im Original bzw. in (beglaubigter) Kopie per Einschreiben an mich.
Für gewöhnlich sollte für die beglaubigte Übersetzung einer Urkunden das Original vorgelegt werden. Übersetzungen auf der Grundlage von einfachen Fotokopien werden von vielen Ämtern nicht anerkannt. Allerdings wird durch die Übersetzung noch keine Aussage über die Echtheit einer Urkunde getroffen. Als Urkundenübersetzerin kann ich lediglich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung - nicht die Echtheit des mir vorgelegten Dokuments - bescheinigen. Auf Wunsch verbinde ich die (beglaubigte) Kopie der Urkunde untrennbar mit der von mir beglaubigten Übersetzung.

Eine von mir angefertigte und beglaubigte Übersetzung muss nicht ein zweites Mal von einem Notar beglaubigt werden. Ich bin vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ermächtigte Urkundenübersetzerin und darf alle Urkundenübersetzungen aus dem Deutschen ins Polnische und aus dem Polnischen ins Deutsche beglaubigen. Die Übersetzungen werden von mir gesiegelt und mit einem Beglaubigungsvermerk und meiner Unterschrift versehen.

Die fertige Übersetzung wird zusammen mit Ihrer Originalurkunde - selbstverständlich per Einschreiben - an Sie zurückgeschickt. 

Preise für beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen Pauschalpreis
Geburtsurkunde (gekürzt) 30,00 Euro
Geburtsurkunde (vollständig) 35,00 Euro
Heiratsurkunde 35,00 Euro
Ehefähigkeitsnachweis    30,00 Euro
Sterbeurkunde 35,00 Euro
Führerschein 35,00 Euro
Apostille   7,00 Euro
Sonstige Urkunden,    Verträge, Zeugnisse und amtliche Bescheinigungen                 1,30 Euro pro Normzeile

Welche Dokumente müssen beglaubigt werden?
Grundsätzlich alle Urkunden, die für amtliche Zwecke übersetzt werden, zum Beispiel:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsurteile
  • Namensänderungsurkunden
  • Adoptionsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Führerscheine
  • ärztliche Atteste
  • Testamente
  • (Handels-) Registerauszüge
  • Vollmachten
  • Gerichtsurteile und -entscheide
  • Zeugnisse
  • Diplome
  • Versicherungsnachweise
  • Geschäftsverträge
  • Bescheinigungen und Verträge aller Art

Wie sieht eine Beglaubigung aus?
Der ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer bestätigt in der Beglaubigung die Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, einem Rundsiegel und seiner Unterschrift.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten werden vor allem für amtliche Zwecke benötigt und dürfen in Deutschland ausschließlich von Übersetzern angefertigt werden, die von den zuständigen Landgerichten hierzu öffentlich bestellt, ermächtigt, beeidigt bzw. vereidigt worden sind. Für die Beeidigung oder Ermächtigung vor Gericht muss der Übersetzer zuvor entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben, wie z. B. eine staatlich anerkannte Prüfung für Übersetzer oder ein Übersetzerdiplom. Da das Übersetzen von Urkunden eine besondere Genauigkeit, juristisches Verständnis und die Fähigkeit zu methodischem Arbeiten erfordert, werden die Übersetzungen in der Regel von Übersetzern mit einem Hochschulabschluss durchgeführt.

Kontakt:

Barbara Anna Woyno
Eckernförder Str. 73
24116 Kiel
Tel.: +49 (0) 431 1227765
Handy: +49 (0) 160 8310782
E-Mail: bw@polish-online.com
Internet: www.polish-online.com